Den Bausparvertrag kündigen, um Urlaub zu machen
Juni 3rd, 2010
Um die geplante Urlaubsreise nach Italien, Spanien oder Griechenland finanzieren zu können, ist manchen Verbrauchern sicherlich fast “jedes Mittel” recht, denn natürlich ist es sehr wichtig, sich zumindest einmal im Jahr im Urlaub erholen zu können und vom (beruflichen) Alltag abzuschalten. Falls die benötigten liquiden Mittel nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen, die für das Bezahlen der Urlaubsreise nötig sind, gibt es durchaus noch weitere Möglichkeiten der Finanzierung. So bieten beispielsweise viele Banken und auch die Reiseunternehmen die Finanzierung des Urlaubs durch einen Kredit bzw. eine Ratenzahlungsvereinbarung an. Allerdings ist diese Variante natürlich mit Kosten verbunden (Kreditzinsen).
Eine andere Variante besteht darin, dass der Urlauber vorhandene Guthaben “auflöst” und diese somit zu liquiden Mitteln macht. Das können Sparguthaben sein, Aktienbestände oder auch Bausparguthaben. Daher machen nicht wenige Verbraucher in der Praxis von einer bestimmten Möglichkeit Gebrauch, nämlich den Bausparvertrag kündigen, um Urlaub zu machen. Ob diese Variante jedoch ratsam ist oder ob andere Alternativen besser wären, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Vor allem kommt es darauf an, für welchen Zweck man den Bausparvertrag nutzen möchte bzw. bisher genutzt hat. Wird der Vertrag nur als reiner Sparvertrag genutzt ohne später das Bauspardarlehen in Anspruch nehmen zu wollen, ist das Bausparvertrag kündigen sicherlich eine Möglichkeit, die man in Erwägung ziehen kann.
Wirtschaftlich betrachtet ist es dann günstiger den Vertrag aufzulösen, statt einen Kredit zur Finanzierung des Urlaubes in Anspruch zu nehmen, da die Kreditzinsen fast immer höher sein werden als die Guthabenzinsen, die man für de Bausparvertrag bekommt. Vermeiden sollte man die Kündigung eines Bausparvertrages allerdings, wenn man später noch das Bauspardarlehen nutzen möchte, aber auch dann, wenn man staatliche Zulagen erhalten hat (Arbeitnehmersparzulage, Riester Zulagen) und der Bausparvertrag sich noch in der so genannten Sperrfrist befindet. Denn in diesem Fall wäre der “Schaden” einer Kündigung sicherlich höher als wenn man die Kreditzinsen für eine Finanzierung der Reise durch einen Kredit zahlen muss. Weitere interessante Infos zu Finanzthemen, wie zum Beispiel der Überprüfung einer Pensionszusage erhalten Sie auf diesen Seiten.
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